Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
Der Hainsberger SV steht für Offenheit und Toleranz.
Unabhängig von der Hautfarbe, des Geschlechts oder der Herkunft
findet jeder Sportsfreund und jede Sportsfreundin einen Platz in
unserem Verein. Zum Integrationsturnier sind alle Vereine und
Mannschaften des Fußballs angesprochen, die dazu Ihren Beitrag
leisten wollen. Aber auch über 99 Funken möchten wir um
Unterstützung werben, um nach dem Turnier mit unserer Kinder- und
Jugendabteilung ein integratives Trainingslager durchzuführen.
Wer ist die Zielgruppe?
Kinder und Jugendliche, die an einem integrativem Fußballtrainingslager teilnehmen möchten.
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
Der Hainsberger SV leistet als Sportverein tägliche Integrationsarbeit und fördert damit das Zusammenleben, Offenheit und Toleranz in der Stadt Freital. Um den Kindern und Jugendlichen ein schönes Trainingslagererlebnis zu ermöglichen, wird finanzielle Unterstützung hier erbeten und neben 99Funken auch über das Integrationsturnier angesprochen.
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Wie beschrieben, wird zum Saisonstart 2018/2019 ein integratives Trainingslager mit Kindern und Jugendlichen angestrebt.
Wer steht hinter dem Projekt?
Der Turnierleiter des Integratiosnturniers im Hainsberger SV, Herr Candido Mahoche. Der Vereinsvorsitzende Jörg Schneider sowie der Abteilungsleiter Fußball Olaf Basler.
Was ist die Fundingschwelle?
Tags: Toleranz, Nachwuchsarbeit, soziales, Integration, fußball
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 612