Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
Die Abteilung Kanu der Wassersportfreunde Burg e.V. 1924
benötigen dringend einen neuen Steg. Die 85 Mitglieder, darunter
32 Kinder und Jugendliche der Abteilung Kanu nutzen einen Steg aus
den 1970iger Jahren, aber immer wieder aufgearbeitet und
geringfügig verändert. Dieser Steg entspricht nicht mehr den
modernen Anforderungen und gerade nicht der notwendigen Sicherheit.
Die Traglast ist bereits durch immer wieder defekte
Auftriebskörper stark eingeschränkt. Der Übergang zum Steg ist
nur noch provisorisch mit Steinen als Unterlage gesichert.
Überstehende Schrauben und alte Verankerungen stellen
Unfallquellen für die Kanuten und Nutzer, gerade für die Kinder
im Anfängertraining dar.
Durch das mehrmalige Training in der Woche während der
Paddelsaison sind die Kinder und auch die erwachsenen Paddler auf
einen funktionstüchtigen Steg angewiesen. Ein neuer Steg aus
wartungsarmen Materialien wie Aluminium und ein Belag aus
Kunststoff und dazu eine ordentliche Verankerung in einem
entsprechenden Betonfundament in der Kanalböschung, würde das
Training der sehr erfolgreichen Kanumannschaft weiterhin
aufrechterhalten. Ohne einen Steg ist ein Training nicht möglich
und der alte Steg droht zu sinken.
Wer ist die Zielgruppe?
Die gesamte Abteilung Kanu, aber vor allem die über 30 Kinder der Abteilung. Die Abteilung Kanu besteht aus 85 Mitgliedern, wobei hier 32 Kinder am Landesleistungsstützpunkt Kanu und weitere 7 Kinder in einer Talentegruppe des LSB trainieren. Die Kanuten nehmen regelmäßig am Wettkampfsport teil und haben bereits einige Hoffnungsträger an das Landesleistungszentrum Kanu und die Sportschule in Magdeburg delegiert. Regelmäßig werden Sportler der Abteilung Kanu für ihre Leistungen bei den Landesmeisterschaften und überregionalen Meisterschaften bis zur Deutschen Meisterschaft bei der Sportlerehrung des Landkreises ausgezeichnet.
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
Ohne einen einsatzbereiten Steg können die jungen Kanuten nicht
trainieren. Mit der Unterstützung des Projektes kann die
Nachwuchsförderung in einer der erfolgreichsten Sportarten bei den
Olympischen Spielen auch in Burg fortgesetzt werden.
Aber entscheidender ist die sinnvolle Freizeitgestaltung junger
Menschen in unserer Gesellschaft. Die Jungen und Mädchen können
sich sportlich betätigen, auspowern und einen guten Ausgleich zum
Schulalltag in einer Gruppe finden. Sie werden bei Interesse
langsam an den Leistungssport herangeführt und vertreten
vielleicht später einmal unser Land bei internationalen
Wettkämpfen. Mit ihrer finanziellen Hilfe werden unsere Kinder im
Verein und auch die erwachsenen Nutzer des Steges direkt
unterstützt.
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Das Geld bei einer erfolgreichen Finanzierung wird für die Anschaffung des Steges verwendet. Die Kosten der neuen Steganlage in Höhe von ca. 51.000,- € werden durch verschiedene Fördermittel und einen nicht unerheblichen Eigenanteil von ca. 10.000,- € finanziert. Das Geld aus der Aktion der 99-Funken hilft, den Eigenanteil aufzubringen.
Wer steht hinter dem Projekt?
Die Wassersportfreunde Burg e.V. 1924 mit seinen über 200 Mitgliedern in den drei Abteilungen Rudern, Segel und Kanu stehen hinter der Abteilungsleitung Kanu mit seinen engagierten ehrenamtlichen Trainern und Übungsleitern.
Was ist die Fundingschwelle?
Vorsitzende: Andrea Kübler
vorstand@wassersportfreunde-burg.de
www.wassersportfreunde-burg.de
Vereinsregister: VR50173
Steuernummer: 103/143/03666
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 4034