Ein Projekt aus der Region Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien

Macht mit "Rettet die Badesaison im Kleinen Bad Großschönau"

Macht mit "Rettet die Badesaison im Kleinen Bad Großschönau"

Das Kleine Bad ist das einzige Freibad der Region, dass von einem Verein betrieben wird, der alle Kosten selbst erwirtschaften muss! Um das Bad 2020 eröffnen zu können, benötigen wir ca. 6000 € für Beckenfarbe, Wartung der Technik, Chemie und TÜV.

Ort Großschönau
Kategorie Sport, Soziales
12.185 €
406 % Fundingschwelle erreicht
203 % Fundingziel erreicht
166
Unterstützer
Projekt erfolgreich

Über unser Projekt

Worum geht es in diesem Projekt?

Um das Kleine Bad 2020 eröffnen zu können benötigen wir ca. 6000€ für Beckenfarbe, Chemie, TÜV und die Instandhaltung der Technik.
Das Kleine Bad in Großschönau ist das einzige Freibad in der Region, welches von einem Verein betrieben wird. Alle Kosten müssen selbst erwirtschaftet werden.
Auch in heißen Sommern decken die Eintrittseinnahmen maximal 40 % der Betriebskosten. Das restliche Geld wird durch Spenden, Einnahmen aus Schul- und Familienfeiern, Badfesten sowie den Einahmen aus einem kleinen Kiosk erwirtschaftet. Als einzigen Zuschuss bekommen wir im Jahr 1.500 € von der Gemeinde, was jedoch weniger als 5 % der Betriebskosten ausmacht.
Da in diesem Jahr die Einnahmen aus Festen und Veranstaltungen wegfallen und auch einige unserer Sponsoren selbst auf staatliche Hilfe angewiesen sind, ist die wirtschftliche Existenz des Vereins und damit das Fortbestehen unseres Freibades in Gefahr.
Das Kleine Bad besteht seit über 120 Jahren. Es ist die Sommertrainingsstätte der Schwimmer und Wasserballer des TSV Großschönau, der DLRG und Veranstaltungsort für viele Sportwettkämpfe.
Es wir auch von Schulen und Kindereinrichtungen intensiv genutzt und wird von vielen Bürgern zur individuellen sportlichen Betätigung genutzt.

Wer ist die Zielgruppe?

Ziel ist es, die materiellen Voraussetzungen für die Baderöffnung 2020 zu schaffen.
Dazu gehören:
- die Instandhaltung der gesamten Anlage
- die Beseitigung der Frostschäden
- der Anstrich des kompletten Schwimmbeckens mit einer
Spezialfarbe
- die Wartung und Abnahme der Badtechnik
(z.B. Chlorgasanlage)
- Beschaffung der Chemie für den Badebetrieb
- TÜV für die Badrutsche

Damit soll unser über 120 Jahre altes Freibad auch in diesem Jahr erhalten werden, damit es auch in der schwierigen Saison 2020 der gesamten Bevölkerung zur Verfügung steht.
Besonders in diesem Jahr, in dem Urlaubsreisen schwierig werden, kann die Einrichtung des Bades von Kindern und Familien zur Freizeitgestaltung genutzt werden.

Zielgruppe sind alle Nutzer unserer Einrichtung, besonders die Vereinsmitglieder des TSV Großschönmau, der DLRG, die Schulen und Kindereinrichtungen des Ortes und alle Bürger, denen der Erhalt des Kleinen Bades am Herzen liegt.

Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?

Das Kleine Bad besteht seit über 120 Jahren und MUSS die schwierige Saison 2020 überstehen, damit es auch für die Zukunft erhalten werden kann.
Die Vereinsmitglieder engagieren sich seit vielen Jahren ehrenamtlich und investieren ihre Freizeit in den Erhalt der Einrichtung.
Es muss verhindert werden das unser Bad aufgrund der Besonderheiten dieses Jahres für immer schließen muss.

Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?

Das Geld dient zur Deckung der Kosten, die zur Schaffung der Vorraussetzungen der Baderöffnung nötig sind und auch der Begleichung der Betriebskosten, die auf Grund des zu erwartenden Einnahmerückgangs durch die Corona - Besonderheiten.
Außerdem benötigen wir zusätzliche Mittel um die Hygieneauflagen realisieren zu können.

Wer steht hinter dem Projekt?

Kux e.V. in Großschönau, der das Kleine Bad betreibt

Was ist die Fundingschwelle?

Mit dem gespendeten Geld werden die Vorbereitung der Badesaison (Beckenfarbe, Wartung und Instandhaltung Technik, TÜV) und die Anschaffungen, welche für die Einhaltung der Hygienevorschriften auf Grund der Corona-Krise erforderlich sind, finanziert.
Impressum
Kux e.V.
Volker Hofmann
Wiesenweg 01
02779 Großschönau Deutschland

Hinweis auf Europäische OS-Plattform:

Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).


Project-ID: 1452

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