Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
In Deutschland gibt es Lebensmittel im Überfluss, aber nicht
jeder kann sich genug davon kaufen, um satt zu werden.
Mit dem Projekt „Suppenküche“ möchte die Stadtteilarbeit
Südstadt Anklam Menschen die Möglichkeit geben, eine warme
Mahlzeit kostenfrei zu bekommen.
Ein weiterer positiver Aspekt ist, dass durch die Küche andere Projekte und Angebote profitieren können, beispielsweise Plätzchen backen in der Weihnachtszeit und die Thematisierung der gesunden Ernährung im allgemeinen.
Wer ist die Zielgruppe?
Die Stadtteilarbeit greift alle Lebensbereiche der BewohnerInnen auf, die für diese relevant sind. Im Rahmen des Projektes "Suppenküche" sind es Themen und Aufgabenfelder, wie Bildung, Teilhabe, Inklusion und Gesundheit.
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
Das Projekt wird für die Stadt Anklam, insbesondere für die Südstadt an Bedeutung erlangen, da ein vergleichbares Projekt nicht vorhanden ist und es wichtig ist, allen Menschen einen Zugang zu gesundem Essen zu ermöglichen.
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Bei erfolgreichen Crowdfunding wird zu 100% eine neue Küche mit den nötigen Anforderungen vom Gesundheitsamt entstehen.
Wer steht hinter dem Projekt?
Hinter dem Projekt steht der Arbeiter- Samariter- Bund Regionalverband Vorpommern- Greifswald e. V.
Was ist die Fundingschwelle?
info@asb-rv-vg.de
asb-rv-vg.de
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 1963