Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
Neben den großen Sportarten Fußball, Basketball und Handball,
ist es im Salzlandkreis einmalig, dass wir als kleinerer Verein
solch eine Abteilung in unseren Reihen haben.
Nach unzähligen Trainingsstunden und vielen großartigen
Wettkämpfen ist unser geliebter Turnboden nun in die Jahre
gekommen. Damit wir auch weiterhin Kinder und Jugendliche auf ihrem
Weg in die Sportakrobatik begleiten können, brauchen wir dringend
Ihre Unterstützung. Auch und vor allem um das Verletzungsrisiko
unseren jungen Sportlerinnen zu reduzieren!
Die Gesamtfläche hat eine Größe von 14mx14m, aber die reine
Wettkampffläche beträgt 12mx12m.
Bitte unterstützt uns mit einem finanziellen Beitrag und bringt
die Augen unserer jungen Akrobatinnen zum Leuchten.
Wer ist die Zielgruppe?
Von diesem Projekt werden unsere jungen Sportlerinnen profitieren. Momentan sind 45 junge Mädchen und Sportlerinnen in der Abteilung gemeldet. Das Geld kommt ausschließlich der Abteilung Sportakrobatik zu Gute.
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
Bitte hilf uns mit deiner Spende einen neuen Turnboden für unsere tollen Nachwuchssportlerinnen anzuschaffen. Damit unsere Kinder auch weiterhin mit viel Spaß und Motivation ihren Lieblingssport ausüben können - vom kleinsten Nachwuchstalent bis hin zur erfahrenen Akrobatin. Unterstützen Sie unseren Nachwuchssport in der Stadt Seeland!
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Wir möchten mit dem Geld unseren alten ausgedienten Turnboden durch eine neue Bodenmatte ersetzen. Zusätzliches Geld über das Fundingziel hinaus wird für die Anschaffung von Sportausrüstung und Zubehör für den Trainings- und Wettkampfbetrieb verwendet.
Wer steht hinter dem Projekt?
Die Sportakrobatinnen des SC Seeland e.V. mit allen Kindern und Jugendlichen,Eltern, Sponsoren, Übungsleitern und Trainern, der gesamte Verein steht hinter dem Projekt. Aktuell sind wir 45 Sportlerinnen, im Alter von 5 bis 23 Jahren. Für Wettkämpfe des Landes Sachsen-Anhalt und Showauftritte trainieren wir regelmäßig.
Was ist die Fundingschwelle?
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 3494