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700 Jahre alten Brunnen in Pirnaer Altstadt wieder freilegen

700 Jahre alten Brunnen in Pirnaer Altstadt wieder freilegen

Bauleute hatten im Sommer 2016 bei der Sanierung der Dohnaischen Straße einen intakten historischen Brunnen aus dem 13. Jahrhundert entdeckt. Dieser soll wieder zugänglich und für die Besucher sichtbar gemacht werden.

Ort Pirna
Kategorie Kunst & Kultur
10.745 €
107 % Fundingschwelle erreicht
71 % Fundingziel erreicht
54
Unterstützer
Projekt erfolgreich

BRUNNENPROJEKT VOR DEM AUS !!! WIR brauchen SIE !!!

Ronny Kürschner
22.06.18, 11:42 von Ronny Kürschner

Liebe Unterstützerinnen,
Liebe Unterstützer,

wir hatten wirklich gehofft, dass die Stadtverwaltung Pirna unter Leitung des Oberbürgermeisters Hanke und des Baubürgermeisters Lang ein kleines Fünkchen Anstand besitzen und den Bürgerwillen akzeptieren, damit das Projekt Realität werden kann. Aber was müssen wir Ihnen aktuell mitteilen? Die Stadtverwaltung fährt große Geschütze auf, um das Projekt im Keim zu ersticken. In der Summe offeriert man den Stadträten am 26.06.2018 in der öffentlichen Stadtratssitzung einen Kostenvoranschlag von 94.000,00 EUR. Nein, wir haben uns nicht verschrieben! Man könnte meinen, die Stadt will den Brunnen komplett neu bauen.

Nachfolgend haben wir Ihnen die Begründung des Baubürgermeisters Lang zur Verfügung gestellt. In der Anlage finden Sie die Kostenschätzung. Wir nennen es Bauverhinderungskostenschätzung.

Kämpfen Sie bitte mit uns um das Projekt. Der Stadtrat muss erkennen, dass er nicht so willkürlich über den Bürgerwillen hinwegfegen kann. Zu dem haben wir kein Interesse daran, Ihr Geld wieder in mühevoller Kleinarbeit Ihnen zurück zu überweisen.

Zeigen Sie bitte Gesicht, wenn es am 26.06.2018 ab 18:00Uhr im großen Ratssaal des Rathauses darum geht, Bürgerwillen lapidar zu ignorieren. Für Fragen stehe ich, Ronny Kürschner, Ihnen gern telefonisch unter 0163. 820 8000 oer 0351. 655 777 99 zur Verfügung.

Ich freue mich über jeden, der am Dienstag das Vorhaben mit unterstützt und dem Stadtrat mit Engagement in der Sache gegenüber tritt.

Mit kämpferischen Grüßen

Ronny Kürschner
1. Vorsitzender
PIA - Pirna in Aktion e.V.

Nachfolgend die Begründung von Bürgermeister E. Lang:

Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, den Brunnen auf der Dohnaischen Straße nicht freizulegen.

Begründung:
Im Juli 2016 wurde bei Tiefbauarbeiten ein sechs Meter tiefer Brunnen gefunden. Der Brunnen besteht aus unterschiedlich großen Sandsteinen, die als Trockenmauerwerk errichtet wurden. Der Innendurchmesser des Brunnens beträgt 1,30 m und hat einen Grundwasserstand von�1,20 m. Nach Aussagen des Landesamtes für Archäologie stammt der Brunnen vermutlich aus dem 13. Jahrhundert. Abgedeckt war der Brunnen mit zwei großen Sandsteinquadern. Über diesen verlief eine Versorgungsleitung, die mit dem vorhandenen Straßenbelag überbaut war (Anlage 1).
Das ursprüngliche Straßenniveau zur Entstehungszeit des Brunnens war ca. 1,00 m tiefer.

Der Brunnen wurde vom Landesamt für Archäologie dokumentiert und kartiert. Um den Brunnen in seiner Form zu festigen, wurde er in Abstimmung mit dem Landesamt für Archäologie reversibel verfüllt und an Ort und Stelle konserviert.

Zur Freilegung des Brunnens wären folgende Leistungen auszuführen:
- Einrichtung und Absperrung der Baustelle
- Rückbau der kompletten Straßenbefestigung in gebundener Bauweise (Durch die Verlegung der Granitplatten und des Granitpflaster in Beton und mit Mörtelverfugung werden die Natursteinmaterialien wahrscheinlich zerstört und können nicht wieder verwendet werden.)
- Erdaushub und Freilegung der über den Brunnen verlegten Versorgungsleitungen (Niederspannungs-/Mittelspannungskabel, Kabel für die öffentliche Beleuchtung, Fernmeldekabel)
- Rückbau der Versorgungsleitungen unter ggf. Einrichtung provisorischen Versorgungsanlagen Brunnenfreilegung (Ausbau Bodenmörtel und Reinigung des Sandsteinmauerwerkes) in Handarbeit

Zur Leitungsumverlegung der Versorgungsleitungen ist eine neue Trasse zu wählen und die Baufreiheit im unterirdischen Bauraum zu klären sowie die erforderlichen Sicherheitsabstände zu benachbarten Ver- und Entsorgungsleitungen einzuhalten. Eventuell werden zusätzlich Leitungsumverlegungen weiterer Versorgungsleitungen notwendig, da östlich des Brunnens der Bauraum sehr schmal ist (60 cm) und ggf. nicht geeignet ist sowie westlich des Brunnens die neuen Gas- und Trinkwasserleitungen verlegt wurden und damit der Bauraum bereits belegt ist.

Nach den Leitungsumverlegungen und den Leistungen zur Sichtbarmachung des Brunnens sind die Straßenoberflächen wieder in gebundener Bauweise, wahrscheinlich unter Verwendung von Neumaterial, zu befestigen. Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die Baustelle zu beräumen und die Verkehrssicherung sowie die Baustellenabsperrung abzubauen.

Für die Sichtbarmachung des Brunnens bedarf es ingenieurtechnischer Untersuchungen zur Standsicherheit des Brunnenmauerwerks, zur Bauwerksgründung einschl. evtl. notwendiger Grundwasserabsenkung, zur Brunnenaufmauerung sowie zur Ermittlung und Bemessung der tragenden und lastabtragenden Konstruktion der Brunnenabdeckung. Außerdem ist die Brunnenausrüstung (Beleuchtung/Anstrahlung, Belüftung, Bauwerksanschlüsse zur Versorgung, Einstiegsvorrichtung zur Wartung und Unterhaltung) zu dimensionieren und die Aufwendungen zu berechnen. Diese Leistungen sind ebenfalls von Fachplanern zu erbringen.

Die Brunnenabdeckung muss den Anforderungen der Lastabtragung, der Standsicherheit, der gefahrlosen Benutzung (rutschhemmend) und Sicherheitsvorgaben (Einstiegsvorrichtung für Wartung, Verriegelung zur Verhinderung der Öffnung durch Fremde) entsprechen.

Planungsleistungen sind des Weiteren erforderlich für die Ausschreibung, die Baudurchführung und die Abrechnung der Bauleistungen zur Brunnenfreilegung.
Eine abschließende Prüfung des Zuwendungsgebers LASuV zur Hochwasserschadensbeseitigungsmaßnahme zu evtl. zurückzuzahlenden Fördermitteln erfolgt erst im Rahmen der Prüfung des Verwendungsnachweises.

Mit der Verfüllung und Überbauung des Brunnens wurde den Empfehlungen des Landesamtes für Archäologie entsprochen.
Die Kosten für die Sichtbarmachung des Brunnens können infolge der Nichtinanspruchnahme von Planerleistungen zum Großteil nur vorläufig angenommen werden.

Die Gesamtkosten betragen nach derzeitigem Kenntnisstand und der getroffenen Annahmen ca. 93.400 € (Anlage 2)
Neben den Planungs- und Baukosten sind Folgekosten für die Wartung, Instandsetzung, Reinigung und den Betrieb zu kalkulieren. Laut angefügter Kostenannahme werden die laufenden Kosten auf ca. 4.600 €/Jahr eingeschätzt.

Kosten für den Ausfall von ein bis drei Gewerbeeinheiten im unmittelbaren Baubereich und die Materialkosten der Versorgungsunternehmen können zurzeit nicht eingeschätzt werden.

Infolge der hohen Herstellungskosten sowie der laufenden Kosten, die zusätzlich im Haushalt einzustellen wären, der noch nicht einschätzbaren Kosten, einer ggf. noch stattfindenden Einkürzung der Fördermittel sowie der wiederholten Einschränkungen in der Fußgängerzone wird der Beschluss gefasst, die Brunnenfreilegung nicht durchzuführen.

E. Lang
Bürgermeister

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