Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
Ziel ist der Erhalt des letzten bekannten Scharfrichterhauses in
Fachwerkbauweise in Sachsen. Das über 300 jährige Wohnhaus in dem
mehrere Scharfrichtergenerationen lebten, soll nach der
Restaurierung und Reparatur des Fachwerkes auf das Gelände der
Bockwindmühle in Luga einen neuen Standort bekommen. Dadurch wird
das Umfeld der Windmühle aufgewertet. Jeder Raum des
Scharfrichterhauses soll einem anderen heimatgeschichtlichen Thema
gewidmet werden.
Folgende Themen sind dann auf Schautafeln zu sehen:
1. Traditionelle Handwerke zur Errichtung eines Fachwerkhauses
2. Geschichte des Scharfrichterhauses Lissahora und Arbeitsalltag
eines Scharfrichters
3. Geschichte der umgesetzten "Saritscher Bockwindmühle"
und ihrer Besitzer
4. Aufbau der Bockwindmühle und deren Funktionsweise
Als mögliche inhaltliche Erweiterungen zur Sensibilisierung
sehen wir auch die Themen:
Die Geschichte und Bedeutung der Brotherstellung;
Wassermühlen im Gemeindegebiet Neschwitz, deren Entstehung und
Nutzung;
Zur Geschichte der Nutzung regenerativer Energiequellen;
Heutige Nutzung regenerativer Energiequellen im Kreisgebiet
Bautzen.
Gleichzeitig kann am Standort auf die umliegenden
Sehenswürdigkeiten der Oberlausitzer Kulturlandschaft hingewiesen
werden.
Qualifizierung des vorhandenen Angebotes nach Fertigstellung des
Projektes:
Alle bisherigen analogen und digitalen Werbungen bezüglich der
Bockwindmühle sollen dann um das Scharfrichterhaus aus der
gleichen Bauzeit und den Ausstellungsinhalt erweitert werden.
Für Schüler soll es als zusätzliches Bildungsangebot Auskunft über die Lebens- und Arbeitsweisen sowie der Handwerkskunst voriger Jahrhunderte geben, insbesondere die Arbeit eines Müllers.
Wer ist die Zielgruppe?
Dieses Projekt gilt der Rettung eines historischen Zeugnisses
der Sächsischen Geschichte.
Dadurch wird Heimatgeschichte im wahrsten Sinne des Wortes greifbar
und erlebbar und nicht nur mit Hilfe von Bildern übermittelt. Am
geplanten Standort ist das historische Bauwerk einer breiten
Bevölkerungsschicht zugänglich. Besonders Schulklassen sollen im
Rahmen von Führungen sehen, wie man mit ökologischen Baustoffen
früher gebaut hat und diese auch in heutiger Zeit weiter nutzen
kann.
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
Mit Ihrer Unterstützung wird ein historisches Gebäude gerettet, dass durch seine Originalität unseren Nachkommen ein umfangreiches Wissen über die Geschichte und Lebensweise unserer Vorfahren vermittelt. Ebenso werden beim Aufbau des Hauses historische Bautraditionen, z.B. der Lehmbau und die Verwendung von naturnahen Baustoffen, vermittelt.
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Mit dem Geld werden die benötigten Eigenmittel (46.274,56 €) aufgestockt, um die in Aussicht gestellte öffentliche Förderung von 50.000 € zu sichern und das Projekt, den Wiederaufbau des Scharfrichterhauses im Jahr 2021 erfolgreich zu Ende zu führen. Die geplante Gesamtsumme der Instandsetzung und Umsetzung mit Wiederaufbau beträgt 96.275 €.
Wer steht hinter dem Projekt?
Die Projektgruppe "Scharfrichterhaus" und der Kultur-
und Heimatfreunde Neschwitz e.V. zeichnen gemeinsam für die
gesamte Umsetzung des Projekts.
Das Kreisentwicklungsamt des Landratsamtes Bautzen hat die
Genehmigung erteilt.
Finanziell wird das Projekt durch die LEADER Gruppe
"Heide-Teichlandschaft" unterstützt.
Die fachliche Unterstützung erfolgt durch die Stiftung
Umgebindehaus.
Was ist die Fundingschwelle?
Arnd Matthes
Nr. 17
02627 Kubschütz OTWaditz
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 1693