Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
Mit einem schuleigenen Hausaufgabenheft unterstützen wir wichtige pädagogische Ansätze der Gingster Schule. Das kann man am besten machen, wenn man von Seite 1 bis Seite 150 alles selbst gestaltet, beschriftet und bebildert. Das ist das Einmalige an diesem Planer, der jedes Jahr aufs Neue Neuigkeiten bietet.
Die Gingster setzen auf das "Miteinander lernen,
miteinander leben, auf das Leben vorbereiten". Wie im
richtigen Leben lernen die Schüler mit einem einheitlichen
Schulplaner in der Grundschule und in der Regionalen Schule das
Einhalten von Terminen, Notieren von Informationen oder das
Informieren der Eltern. Viele Ideen darin kommen von Schülern
selbst, denn sie wissen am besten, was sie zum Lernen brauchen. Und
bei dem, was sie noch nicht wissen, helfen natürlich die
Lehrer.
Auf den blauen Seiten findet man wichtige Regeln der Schule und auf
den gelben Seiten sind wichtige Lerntipps für viele Fächer und
Lernsituationen gesammelt worden.
Der Schulplaner ist ein wichtiges Kommunikationsmittel zwischen Lehrern, Schülern und Eltern, die in der Regel alle gemeinsam an einem Strang ziehen. Zugleich hat sich das Heft zu einem wichtigen Nachschlagewerk entwickelt, das aus den Stunden nicht mehr wegzudenken ist. Es enthält solche Tipps für gutes Lesen, Gestalten von Plakaten, Lösen von Aufgabenstellungen, Lernen von Vokabeln oder zeigt Wege zu perfekten Bewerbungen.
Der Förderverein der Schule finanziert das Heft, damit alle 380 Lernenden mit einem einheitlichen Heft die gleichen Chancen haben - egal ob der Schüler im Verein ist oder nicht.
Wer ist die Zielgruppe?
Die Schüler aus der Grundschule und der Regionalen Schule, also alle Lernenden von der 1. bis zur 10. Klasse, bilden die Zielgruppe des Vorhabens. Ihre Eltern werden natürlich indirekt beteiligt, wenn sie etwas nachlesen, unterschreiben oder vereinbaren müssen.
Ziel ist es, dass sich ein Planer gut in das Schülerleben einfügt und für die notwendige Struktur sorgt - beim Lernen in der Schule oder zu Hause. Ordnung ist das halbe Leben und das soll für die Gingster mit dem Schulplaner unterstützt werden.
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
Jeder Unterstützer, der natürlich den Schulalltag aus eigener Erfahrung kennt, staunt über unsere Idee eines kostenlosen Hausaufgabenheftes. Und fragt sich vielleicht, ob die Schüler dieses jährliche Geschenk wertschätzen? Schule und Förderverein können das aus eigener Erfahrung bejahen, denn es ist einfach nicht mehr wegzudenken.
Viel davon, was mit dem Planer erreicht wird, hat mit
schulischer Transparenz zu tun. Diese wünschen sich alle, die
etwas mit Schule zu tun haben. Da geht es um Nachrichten über
vergessene Arbeitsmaterialien, Veranstaltungen im Jahresplan der
Schüler oder Punktetabellen für Leistungskontrollen. Je mehr
Schule von dem veröffentlicht, was Schüler und Eltern wissen
wollen und sollen, desto entspannter läuft der Alltag ab. Das ist
eine wichtige Erkenntnis für das spätere Leben: ehrlich, offen
und nachvollziehbar mit Tatsachen umgehen. Das Ziel, mehr ein
Anliegen von Normen und Werten, sollte jeder selbstverständlich
unterstützen.
Wir lieben auch Veränderung, die bei dem regelmäßig wechselnden
Titelbild beginnt, sich durch die Lerntipps zieht und beim
Regelwerk für alle in einem Haus endet. Das Gute an dem Planer:
Schüler, Lehrer und Eltern bestimmen, was hineinkommt und was
wirklich gebraucht wird. Was will man mehr?
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Die Einnahmen werden zu 100 Prozent in den Druck der Schulplaner gesteckt. Es gibt dabei vier verschiedene Ausgaben: a) Schulplaner für Grundschüler, b) Schulplaner für Grundschullehrer mit Notenübersichten, c) Hausaufgabenheft für Regionalschüler und d) Hausaufgabenheft für Regionalschullehrer mit Notenübersichten.
Das Layout und die inhaltliche Ausgestaltung übernehmen Vereinsmitglieder in Absprache mit der Schulleitung kostenlos.
Wer steht hinter dem Projekt?
Der Schul- und Sportverein 09 Gingst ist ein eingetragener und gemeinnütziger Förderverein, der für alle Zwecke passende Spenden sammelt und diese entsprechend den finanzamtlichen Vorgaben bescheinigen kann.
Was ist die Fundingschwelle?
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 1483