Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
Unsere Uniformen sind schon teilweise bis zu 25 Jahre alt. Die
Jacken der Nachwuchstadtwache sind alte abgetragene Uniformen von
den Männern. Genauso sehen sie auch aus.
Ausgewaschen, ausgefranzt und abgetragen!
Um den Jungs den Spaß an unseren Auftritten, sowie auch dem
bekannten Faschingsumzug wiederzubringen, benötigen wir
einheitliche, neue und wintertaugliche Jacken mit Hüten.
Ähnlich sieht es bei unseren Funkenkostümen aus.
Pajetten gehen ab, Gummis sind gerissen oder porös. Die Röcke
vergilbt und der Stoff abgenutzt.
Da sind wir nun in unserer 40. Saison und möchten gerne, dass alle wieder "funkeln" - um auch die nächsten 40 Jahre auszukommen.
"Let us shine again!"
Wer ist die Zielgruppe?
Unser Ziel? - Fasching feiern!
Wir wollen allen interessierten Närrinnen und Narren ein
unvergleichliches Programm bieten und mit eurer Unterstützung
schaffen wir das, damit wir den Fasching für Jedermann attraktiv
gestalten!
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
Fasching in Schirgiswalde und in der Oberlausitz hat eine lange
Tradition. Deshalb sollten wir Kultur und Brauchtumspflege einen
Raum zur Umsetzung bieten.
Ein guter Nachwuchs - eine motivierte Truppe - stellt wunderbare
Programme auf die Beine. Wenn unsere Gäste und Freunde strahlen
und sich gut unterhalten fühlen - dann strahlen auch wir!
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Bei Erfolg unseres Projekts werden wir neue Uniformen, Hüte und Club-Shirts für den Nachwuchs und die Garden, sowie andere Ausrüstungsgegenstände, kaufen.
Wer steht hinter dem Projekt?
Wir - der Schirgiswalder Faschingsclub - sind seit 1982 aktiv
und richten mehrere Veranstaltungen in der Saison aus, wie
beispielsweise den Discofasching und den Rosenmontagsball.
Einzigartig für die Region ist auch unser Faschingsumzug. Mehr als
30 befreundete Faschingsclubs und heimatansässige Vereine bilden
insgesamt über 80 Bilder.
Des weiteren sind wir auch an anderen kulturellen Festen der
Umgebung beteiligt.
Was ist die Fundingschwelle?
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 2902