Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
Mit diesem Projekt möchten wir den im letzten Jahr begonnen Neubau eines Kleinfeldcourts fertig stellen. Dafür ist die Beschaffung von einem Pfostensystem inkl. umlaufendes Ballfangnetz sowie die Anschaffung von Gummimatten und Kunstrasen für den Untergrund erforderlich. Alle weiteren Bestandteile konnten wir bereits im Jahr 2023 realisieren.
Wer ist die Zielgruppe?
Zielgruppe des Projektes sind Kinder und Jugendliche unseres Vereines, für die wir dringend zusätzliche Kapazitäten benötigen.
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
Mit dem Projekt wird die soziale Gemeinschaft, die sportliche Betätigung sowie Integration aller Sportbegeisterten gefördert.
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Wir beschaffen damit ein Pfostensystem mit umlaufenden Netz (ca. 8.200 €), Gummimatten und Kunstrasen für den Untergrund (ca. 4.800 €).
Wer steht hinter dem Projekt?
Der Arnsdorfer Fußballverein e.V.
Was ist die Fundingschwelle?
Welche Nachhaltigkeitsziele verfolgt das Projekt?
Worum geht es bei den Zielen genau?
Mit der Kraft der Gemeinschaft schaffen wir eine bessere Zukunft. Mehr Info
Primäres Nachhaltigkeitsziel
Mit dem Kleinfeldcourt können wir zusätzliche Trainingseinheiten oder Turniere anbieten. Damit fördern wir die Gesundheit und das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen.
Das Projekt zahlt außerdem auf diese Ziele ein
Wirkungslogik des Projektes
Angestrebter Beitrag für die Gesellschaft
Es werden mehr Kinder und Trainer im Verein aktiv sein.
Erhoffte Änderung im Leben/Handeln derer, die wir erreichen
Sport fördert Gemeinschaft, Miteinander, Teamgeist und Teamfähigkeit, Anpassung, Abstimmungen in der Gruppe usw.
Was wir mit diesem Projekt tun (Maßnahmen) und wen wir damit erreichen
3 zusätzliche Trainingseinheiten pro Woche für Kinder im Alter von 5 bis 10 Jahre.
Was wir in das Projekt investieren
Unser Trainerteam wird 3 mal pro Woche zusätzliche Trainingseinheiten auf dem Court anbieten.
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 3958