Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
Seit Beginn der Corona-Pandemie sind in Deutschland nachweislich
mehr als 2,9 Millionen Menschen an COVID-19 erkrankt.
Auch nach Abklingen der Akutbeschwerden können die Betroffenen
noch unter internistischen-, neurologischen- und psychischen
Beschwerden leiden. Selbst leichte Verläufe von Covid-19 können
mitunter schon schwerwiegende Spätfolgen haben. Im Vordergrund
stehen hierbei das Fatigue-Syndrom (chronischer Müdigkeit,
Erschöpfung) und Atemnot z. B. beim Treppensteigen, aber auch
Antriebslosigkeit und Konzentrationsstörungen können als
Langzeitfolgen auftreten. Im Rahmen der Nachsorge von Betroffenen
spielt der ärztlich verordnete Rehabilitationssport eine
entscheidende Rolle. Durch seinen ganzheitlichen Ansatz bietet der
Rehabilitationssport Hilfe zur Selbsthilfe und zielt auf eine
Verbesserung physischer, psychischer und sozialer Aspekte ab.
Demzufolge initiierte der BSSA, als Fachverband für den
Behinderten- und Rehabilitationssport, im Frühjahr 2022 das
Projekt: „Post Covid - gesund durch Bewegung und Sport“.
Wer ist die Zielgruppe?
Ziel des Projektes ist es, gemeinsam mit den Mitgliedsvereinen des BSSA neue Rehasport-Angebote für Menschen mit einer Post-Covid Symptomatik zu initiieren bzw. die Patient*innen je nach ihrer Symptomatik in bestehende Rehasport-Gruppen zu integrieren. Betroffene sollen im Rahmen von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen, z. B. bei Vorträgen über die Möglichkeit der Durchführung des Rehasports informiert werden.
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
Jeder von uns kann nach einer akuten Covid-19 Erkrankung von einer Post-Covid Symptomatik betroffen sein. Im Rahmen des Projekts werden Betroffene und Ärzt*innen über den Rehablitationssport informiert. Die Durchführung von Sportangeboten für Betroffene stellt eine wichtige Säule bei der Krankheitsbewältigung dar und dient der Optimierung der Lebensqualität.
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Eine Projektgruppe soll aktuelle wissenschaftliche Ergebnisse recherchieren und auf deren Grundlage Empfehlungen zur Umsetzung in den Sportvereinen erarbeiten. Im Rahmen von Projekttagen werden diese Informationen an interessierte Mitgliedsvereine des BSSA weitergegeben. Die Kooperation mit Rehabilitationskliniken ist geplant, um Betroffene bereits während der stationären Rehabilitation über die Möglichkeiten des ambulanten Rehasports zu informieren. Dafür werden spezielle Infomaterialien (z. B. Flyer, Postkarten) erstellt. Weiterhin ist die Fortbildung von Übungsleiter*innen sowie die Erstellung eines Übungsleiter-Manuals geplant.
Wer steht hinter dem Projekt?
Initiator des Projektes ist der Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Sachsen-Anhalt e. V. mit seinen Kooperationspartnern.
Was ist die Fundingschwelle?
Der Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Sachsen-Anhalt e. V. (BSSA) ist der Zusammenschluss aller in Sachsen-Anhalt ansässigen Behinderten- und Rehabilitationssportvereine, -abteilungen sowie integrativer Gruppen zu einem starken Dachverband.
Hauptanliegen des Fachverbandes ist es, behinderten, chronisch kranken, leistungsgeminderten und älteren Menschen Möglichkeiten einer regelmäßigen sportlichen Betätigung mit medizinischer Überwachung im Rahmen eines vor Ort befindlichen Sportvereins zu bieten. Sport im Sinne von Bewegung und Spiel kann helfen, mit einer Behinderung bzw. Erkrankung besser umzugehen, sie akzeptieren zu lernen und somit das psycho-soziale Wohlbefinden zu verbessern.
Der BSSA mit seinen Mitgliedsvereinen ist als ordentliches Mitglied im LandesSportBund alleiniger und kompetenter Anbieter von Rehabilitationssport.
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 2496